Sachverständigenbüro für Architektenhonorare HOAI, Freiburg
Gutachten, Beratungen, Prüfungen von Architektenleistungen
Architektenhonorare und die Bewertung der dazugehörenden Architektenleistungen nach HOAI – Honorarordnung für Architekten- und Ingenieure – sind häufig Streitpunkte zwischen Bauherren und Architekten. Insbesondere bei stufenweise Beauftragungen sind Planungsleistungen und Architektenleistungen für Bauherren schwierig zu beurteilen. Hier hilft die sachgerechte Prüfung durch einen Sachverständigen für Honorar/Leistungsbewertung. Als „öffentlich bestellte und vereidigte HOAI-Sachverständige für Honorare für Architektenleistungen“ berate, bewerte und prüfe ich unparteiisch, unabhängig und gewissenhaft. Meine Leistung kann prozessbegleitend oder außergerichtlich sein.
HOAI-Expertin: Beratend tätig für alle Leistungsbilder der HOAI
Meine beratende Tätigkeiten als Sachverständige und HOAI-Expertin umfassen: Leistungsbild Gebäude und Innenräume und in Teilen: Leistungsbild Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Fachplanung, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung.
Ich erstelle von Gerichten beauftragte Gutachten sowie Privatgutachten
Meine Beratungen und Bewertungen umfassen alle Fragen und Problemstellungen bei HOAI-bezogenen Themen wie: Übereinstimmung mit der HOAI, vertraglich vereinbarte Leistungsinhalte, inhaltliche und fachliche Richtigkeit, Planungsmängel
Planungsfehler und hieraus resultierender Baufehler, Baumängel und Bauschäden, und bewerten die erbrachten Leistungen auch bei gekündigten Planungsaufträgen. Sämtliche individuell wichtigen Parameter fließen in die Erstellung von Gerichtsgutachten oder Gutachten für Privatpersonen ein.
Meine Auftraggeber
- Architekten
- Gerichte
- Rechtsanwälte
- Behörden und Ministerien
- Städte und Kommunen
- Unternehmen
- Privatpersonen
Meine Leistungen als Sachverständige für Architektenhonorare im Überblick
Gutachten
- Gerichtsgutachten
- Privatgutachten zur Verwendung bei Gericht oder zur Streitschlichtung sowie zur Mediation
- Schiedsgutachten
- Stellungnahmen
- Expertisen
Beratungen zu Architektenhonorare, Architektenleistungen
- Honorarhöhe
- angemessenes Honorar
- anrechenbare Kosten
- Honorarzone
- Berechnung von Honoraren
- Gestaltung von Architektenverträgen in Bezug auf Honorarparameter
- Erbrachte / nichterbrachte Architektenleistungen
- Wert mitzuverarbeitender Bausubstanz
- Änderungsleistungen / Optimierungsleistungen
- Objektabgrenzungen i.S. der HOAI
Beratungen zu Architektenhonorare, Architektenleistungen
- Prüfung der Schlussrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen
- Erstellung von prüffähigen Schlussrechnungen über Architekten- und Ingenieurleistungen
- Bewertung von erbrachten Architektenleistungen
Bauschäden und Baumängel können sowohl die Gebäudehülle, den Rohbau wie Innenräume betreffen. Für welches Anliegen brauchen Sie meine Hilfe?
- Sachverständige für Bauschäden, Baumängel
- Sachverständige für Schäden an der Gebäudehülle
- Sachverständige für Schimmelschäden
- Sachverständige für Baugutachten
- Sachverständige für Beweissicherung / Schadensdokumentation
- Sachverständige für Schaden- und Mängelgutachten
Gut zu wissen
Bei der Rechnungsprüfung, bzw. Prüfung von Nachträgen ist großes Augenmerk auf die Abrechnung der Mengen und Massen zu legen. Grundlage bildet hier üblicherweise die VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen). Ob Nebenleistungen oder „besondere Leistungen“ vorliegen und wie diese zu vergüten sind, gibt ebenfalls die VOB vor.
Meine Themenbereiche für Beratungen und Gutachten HOAI
- Bewertung von erbrachten Grundleistungen nach HOAI
- Ermittlung der Honorarzone gem. § 5 HOAI
- Honorarermittlung beim Auftrag für mehrere Objekte gemäß § 11 HOAI
- Honorarermittlung beim Planen und Bauen im Bestand
- Honorarermittlung für Änderungsleistungen und wiederholt erbrachten Grundleistungen
- Bewertung der anrechenbaren Kosten gem. § 4 HOAI
- Bewertung hinsichtlich der Anzahl der Objekte gem. § 2 Abs. 1 HOAI
- Ermittlung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz § 2 Abs. 7 HOAI
- Erstellung von Schlussrechnungen für Architekten- und Ingenieurleistungen
- Überprüfung hinsichtlich der Prüffähigkeit von Schlussrechnungen für den Bauherren
- Höhe des Umbau- und Modernisierungszuschlags
Hilfe von HOAI-Experten in Freiburg
Dipl.-Ing. Gabriele Ebner hilft Ihnen schnell und kompetent. Nehmen Sie Kontakt auf Tel. 0761 – 696 50 50.