Sachverständigenbüro für Architektenhonorare HOAI, Freiburg

Sachverständigenbüro für Architektenhonorare HOAI, Freiburg

Gutachten, Beratungen, Prüfungen von Architektenleistungen

Architektenhonorare und die Bewertung der dazugehörenden Architektenleistungen nach HOAI – Honorarordnung für Architekten- und Ingenieure – sind häufig Streitpunkte zwischen Bauherren und Architekten. Insbesondere bei stufenweise Beauftragungen sind Planungsleistungen und Architektenleistungen für Bauherren schwierig zu beurteilen. Hier hilft die sachgerechte Prüfung durch einen Sachverständigen für Honorar/Leistungsbewertung. Als „öffentlich bestellte und vereidigte HOAI-Sachverständige für Honorare für Architektenleistungen“ berate, bewerte und prüfe ich unparteiisch, unabhängig und gewissenhaft. Meine Leistung kann prozessbegleitend oder außergerichtlich sein.

HOAI-Expertin: Beratend tätig für alle Leistungsbilder der HOAI

Meine beratende Tätigkeiten als Sachverständige und HOAI-Expertin umfassen: Leistungsbild Gebäude und Innenräume und in Teilen: Leistungsbild Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Fachplanung, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung.

Ich erstelle von Gerichten beauftragte Gutachten sowie Privatgutachten

Meine Beratungen und Bewertungen umfassen alle Fragen und Problemstellungen bei HOAI-bezogenen Themen wie: Übereinstimmung mit der HOAI, vertraglich vereinbarte Leistungsinhalte, inhaltliche und fachliche Richtigkeit, Planungsmängel

Planungsfehler und hieraus resultierender Baufehler, Baumängel und Bauschäden, und bewerten die erbrachten Leistungen auch bei gekündigten Planungsaufträgen. Sämtliche individuell wichtigen Parameter fließen in die Erstellung von Gerichtsgutachten oder Gutachten für Privatpersonen ein.

Meine Auftraggeber

Meine Leistungen als Sachverständige für Architektenhonorare im Überblick

Gutachten

Beratungen zu Architektenhonorare, Architektenleistungen

Beratungen zu Architektenhonorare, Architektenleistungen

Bauschäden und Baumängel können sowohl die Gebäudehülle, den Rohbau wie Innenräume betreffen.  Für welches Anliegen brauchen Sie meine Hilfe?

Gut zu wissen

Bei der Rechnungsprüfung, bzw. Prüfung von Nachträgen ist großes Augenmerk auf die Abrechnung der Mengen und Massen zu legen. Grundlage bildet hier üblicherweise die VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen). Ob Nebenleistungen oder „besondere Leistungen“ vorliegen und wie diese zu vergüten sind, gibt ebenfalls die VOB vor.

Meine Themenbereiche für Beratungen und Gutachten HOAI

Hilfe von HOAI-Experten in Freiburg

Dipl.-Ing. Gabriele Ebner hilft Ihnen schnell und kompetent. Nehmen Sie Kontakt auf Tel. 0761 – 696 50 50.

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